Wie die CSRD die Zukunft Ihrer Emissionsberichterstattung prägen wird
In der sich ständig weiterentwickelnden Landschaft der Unternehmensnachhaltigkeit markiert die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission einen entscheidenden Meilenstein. Im Januar als Teil des Europäischen Green Deals eingeführt, wird die CSRD voraussichtlich etwa 75 % der Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betreffen. Da Ihr Unternehmen möglicherweise in diesen Geltungsbereich fällt, ist es entscheidend, die Einzelheiten der CSRD zu verstehen.
In diesem Blog erklären wir die CSRD, wie sie Ihr Unternehmen beeinflussen könnte und wie ACT in Zusammenarbeit mit Green Project Technologies Ihr Unternehmen mit führender Branchenexpertise und innovativen Lösungen dabei unterstützen kann, sich im CSRD-Umfeld zurechtzufinden und Ihre Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen.
Was ist die CSRD?
Die Richtlinie ersetzt die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und führt 12 umfassende Standards ein, die die Offenlegungsanforderungen durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) neu definieren und 1.144 potenzielle Datenpunkte umfassen. Die Compliance-Anforderungen der CSRD werden erheblich erweitert und beziehen Unternehmen unterschiedlicher Größen und Standorte mit ein.
Während die CSRD die Offenlegungspflichten zu „wesentlichen“ Nachhaltigkeitsthemen erheblich verstärkt, wird eine doppelte Wesentlichkeitsbewertung eingeführt, um die Datenpunkte zu straffen. Nach diesem Konzept kann ein Nachhaltigkeitsthema als „wesentlich“ angesehen werden, basierend auf seinen Umweltauswirkungen und/oder seinen potenziellen Risiken und Chancen. Die endgültige Festlegung der Wesentlichkeit liegt jedoch bei der Organisation selbst, die ihre Entscheidungen darüber, ob ein Thema als wesentlich betrachtet wird, begründen muss.
Dieser Übergang zielt darauf ab, Transparenz und Standardisierung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu fördern und Unternehmen zu größerer Verantwortung und Umweltbewusstsein zu führen.
Zeitpläne und Anwendbarkeit der Berichterstattung
Die CSRD legt gestaffelte Berichterstattungsanforderungen für Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) fest, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern:
Phase 1: Unternehmen, die zuvor unter die NFRD fielen, müssen berichten, wenn sie zwei der folgenden Kriterien erfüllen: 500+ Mitarbeiter, 40 Millionen Euro Nettoumsatz oder 20 Millionen Euro Vermögenswerte. Die Berichterstattung ist 2025 fällig und bezieht sich auf Daten aus 2024.
Phase 2: Ab 2025/26 umfasst diese Phase große Unternehmen, einschließlich außerhalb der EU börsennotierter Unternehmen, die dieselben finanziellen Kriterien erfüllen, jedoch mit 250+ Mitarbeitern.
Phase 3: Gelistete kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich außerhalb der EU börsennotierter Unternehmen, folgen 2026/27 denselben Kriterien.
Endphase: Ab 2027/28 umfasst diese Phase EU- und Nicht-EU-gelistete Unternehmen mit einem Nettoumsatz von 150 Millionen Euro oder mehr und mindestens einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU.
Jede Phase schreibt die Berichterstattung über die Daten des Vorjahres vor und zielt darauf ab, Nachhaltigkeitsberichte über verschiedene Unternehmen im EWR zu standardisieren.
Langfristige Auswirkungen und Bedeutung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) stellt einen bedeutenden Fortschritt auf dem Weg zu nachhaltigen Geschäftspraktiken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) dar. Durch die Einführung umfassender Standards und die Erweiterung der Berichtsanforderungen fördert die CSRD Transparenz, Rechenschaftspflicht und Umweltbewusstsein bei Unternehmen unterschiedlicher Größen und Standorte. Die Einhaltung der CSRD sorgt nicht nur für die Ausrichtung an globalen Nachhaltigkeitsstandards, sondern eröffnet Organisationen auch wirtschaftliche und ESG-Vorteile.
Während Unternehmen sich im CSRD-Umfeld zurechtfinden und sich auf kommende Berichtsphasen vorbereiten, sind die Durchführung gründlicher ESG-Doppelmaterialitätsbewertungen, die Implementierung skalierbarer Datenerfassungsprozesse und die Einrichtung organisationsübergreifender Kontrollmechanismen entscheidende Schritte zur Erfüllung der Compliance-Verpflichtungen. Diese Reise muss jedoch nicht allein bewältigt werden.
Was sollte Ihr Unternehmen als Nächstes tun?
Da der erste CSRD-Bericht auf Daten des Kalenderjahres 2024 basiert und 2025 fällig ist, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:
Durchführung umfassender ESG-Doppelmaterialitätsbewertungen.
Implementierung skalierbarer Daten-Erfassungsprozesse.
Einrichtung von organisationsübergreifenden Kontrollmechanismen, um alle relevanten internen Stakeholder und Dateninhaber einzubinden.
Vereinfachen Sie Ihre Emissionsberichterstattung mit einer Partnerschaft mit ACT und Green Project
ACT und Green Project bieten eine kollaborative Partnerschaft, um den Weg zur Emissionsberichterstattung für Unternehmen zu vereinfachen. Mit unserer hochmodernen Plattform zur Emissionsmessung und nahtlosen Integration in verschiedene ESG-Berichtsrahmen ermöglichen wir Organisationen einen klaren und präzisen Ansatz für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Unsere branchenführende Expertise und innovativen Lösungen unterstützen Unternehmen dabei, ihre Compliance-Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig langfristige Nachhaltigkeit und Erfolg voranzutreiben.
Mit Blick auf die Zukunft verspricht die CSRD eine verbesserte Standardisierung in der ESG-Berichterstattung und erleichtert die Bewertung der Leistung zwischen Branchen und geografischen Regionen. Dies befähigt Unternehmen, wesentliche ESG-bezogene Risiken und Chancen zu identifizieren und das Management von ESG-Risiken effektiv in umfassendere Geschäftsstrategien zu integrieren.
Die Umsetzung der CSRD gewährleistet nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern positioniert Unternehmen auch für langfristiges Wachstum und Widerstandsfähigkeit in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Geschäftswelt.
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